Kommunalen Wohnungsgesellschaft Gröditz mbH

Moderne Mietwohnungen, Gästewohnungen und zuverlässige Hausverwaltung

Wir wollen, dass Sie sich in Gröditz wie zu Hause fühlen.

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Service, der Wohnen einfacher macht

Wohnungsangebote für alle Generationen - ob jung oder alt, guter Service und individuelle Beratung rund um Vermietung gehören zu unseren Leistungen.

Wohnen bedeutet mehr als nur eine Wohnung zu haben – es geht um Komfort, Unterstützung im Alltag und zuverlässige Ansprechpartner. Als kommunale Wohnungsgesellschaft bieten wir Ihnen daher verschiedene Services und Angebote rund ums Wohnen.

Wohnungen für Senioren

barrierearm & altersgerecht wohnen in Grödiz

Unsere Wohnungen in Gröditz können auf Wunsch barrierearm und altersgerecht angepasst werden und bieten so komfortables Wohnen in jeder Lebensphase. Durch flexible Umbaumöglichkeiten schaffen wir ein sicheres und selbstbestimmtes Wohnumfeld für Seniorinnen und Senioren. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zu den Möglichkeiten.

035263 3737info@kwg-wohnen.de

Gästewohnungen in Gröditz

Sie sind in Gröditz privat oder geschäftlich zu Besuch, wir bieten Ihnen attraktive Übernachtungsmöglichkeiten.

In unseren modernen und vollständig möblierten Gästewohnungen findet sich Platz für bis zu 6 Personen.

zu den Gästewohnungen

Aktuelles bei der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Gröditz mbH

Wikommen zu unserer Wohnung des Monats in der Ludwig van-Beethoven-Straße!🏡 Helle Räume, gute Lage und ein attraktives Wohngefühl machen dieses Angebot besonders interessant. #gröditz #wohnungssuche #vermietung Bei Interesse oder für ...

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Müllentsorgung neu gedacht: die KWG-Müllschleuse von Imviso ♻️ #imvisio #müllschleuse #mülltrennung #nachhaltig #kwg

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Frohe Ostern wünscht euch die KWG! 🐰🌸 Wir wünschen euch sonnige Feiertage, schöne Momente mit euren Liebsten und ganz viel Freude im Frühling. Danke, dass ihr Teil unserer Gemeinschaft seid! 🧡 #ostern

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Frohe Weihnachten wünscht euch die KWG! 🎄✨ Danke an alle Mieter*innen und Partner für euer Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Wir wünschen euch entspannte Feiertage, schöne Momente mit euren Liebsten und einen guten Start ins neue ...

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Unsere Wohnung des Monats ist da 🏡 Alle Details gibt’s im Reel. Interesse? Meldet euch gerne bei uns 💬 #gröditz #vermietung #wohnungssuche

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Schimmel vermeiden, Energie sparen: Mit ein paar einfachen Heiz- und Lüfttipps bleibt eure Wohnung gesund und gemütlich. 💡✨ #vermietung #geldsparen #heizen #lüften #schimmelfrei #schimmel #gesundleben #schönerwohnen #gröditz

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FAQ - häufig gestellte Fragen

Nicht das passende dabei? Dann rufen Sie uns an unter 035263 3737

Kleinreparaturen/kleine Instandhaltungen – wer übernimmt Kosten und Auftrag?

In der Regel ist im Mietvertrag vereinbart, dass kleine Reparaturen oder Erneuerungen von Wohnungsbestandteilen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, auf Kosten der Mieter auszuführen sind.

Von dieser Regelung können Reparaturen an Installationsgegenständen für Wasser, Elektrizität und Gas – insbesondere Schalter, Steckdosen, Wasserhähne, Mischbatterien, Brauseköpfe und Ventile betroffen sein. Weiter fallen darunter Reparaturen an Fensterriegeln, Türgriffen, WC-Sitzen, Schlösser und Schlüssel. Die Verpflichtung des Mieters ist im Regelfall je Reparatur auf 85 € begrenzt. Der Jahreshöchstbetrag beträgt 8 Prozent der Jahresnettomiete (ohne Betriebskosten).

Sollten Sie einen solchen Schaden in Ihrer Wohnung haben, dann können Sie diesen selbst durch einen Fachmann reparieren lassen. Gern beauftragen unsere Mitarbeiter für Sie die Reparatur und berechnen den Aufwand gesondert an Sie weiter.

Tierhaltung - Was ist zu beachten?

Der Mieter darf kleine Tiere (z.B. Zierfische, Ziervögel, Hamster) in der Wohnung halten, wenn sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und keine Beeinträchtigung der anderen Mieter und der Wohnung zu erwarten ist.

Jede andere Tierhaltung (z.B. Hund oder Katze) bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung wird nur für den Einzelfall gewährt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung verursacht worden sind. Insofern sollte der Tierhalter sich seiner Haftpflicht bewusst sein und eine ausreichende Versicherung abschließen.

Gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung des Hausfriedens sind uns sehr wichtig.

Kündigung - Was muss ich wissen?

Der Zeitpunkt des Vertragsendes richtet sich nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter ist im § 573c BGB geregelt, diese beträgt drei Monate.

Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonates zum Ablauf des übernächsten Monates zulässig. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!) schriftlich dem Vermieter/Verwalter zugegangen sein.

In einigen Mietverträgen kann vereinbart worden sein, dass beide Mietvertragsparteien für eine bestimmte Zeit auf die Inanspruchnahme ihres Kündigungsrechtes verzichten. Bei Tod des Mieters beläuft sich die Kündigungsfrist ebenfalls auf drei Monate gemäß § 580 BGB. Sollten sich Lebensumstände bei Ihnen ändern und Sie deshalb eine neue Wohnung beziehen wollen, dann setzten Sie sich bitte frühzeitig mit der KWG in Verbindung. Wenn wir können und Sie es wünschen, unterstützen wir Sie gern bei der Suche einer neuen Wohnung.

Informationen zu Wohngemeinschaften

Zweckgemeinschaft mehrerer Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben. Bezüglich der Miete, der Nebenkosten und eventuell weiterer Ansprüche haften alle als Gesamtschuldner, d.h. jeder muss notfalls für den gesamten Betrag der Forderung geradestehen. Der Vermieter kann sich aussuchen, an wem er sich außergerichtlich oder gerichtlich wendet. Die Bewohner haben untereinander Ausgleichsansprüche.

Bei Auszug eines Mieters benötigt er die Zustimmung des anderen Mieters. Die Zustimmung des Vermieters ist ebenfalls erforderlich. Die Wohngemeinschaft einigt sich untereinander bezüglich der Mietforderungen und Betriebskostenabrechnungsergebnissen.

Wie setzt sich meine Miete (Nebenkosten, Heizkosten) zusammen?

In der Regel - je nach Inhalt Ihres Mietvertrages - setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus

Grundmiete

  • Nebenkostenvorauszahlung
  • Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung

Bei der Grundmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, d. h. um die eigentliche Miete.

Bei den Nebenkosten (Betriebskosten) handelt es sich um laufende Kosten, welche durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, z. B. Müllabfuhr, Wasserversorgung, Hauslicht, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. Diese Kosten werden laufend vom Vermieter bezahlt und sind gemäß der Betriebskostenverordnung und der mietvertraglichen Bestimmungen auf den Mieter umlegbar. Der Mieter zahlt monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für diese Kosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet, d. h. diese werden den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich für den Mieter dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Welche Kosten genau Sie zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Ähnlich verhält es sich mit den Kosten, die für die Beheizung und Warmwasserversorgung Ihrer Wohnung entstehen; auch hier wird vom Mieter monatlich eine Vorauszahlung geleistet, und über die tatsächlichen Kosten wird jährlich abgerechnet, wobei sich für den Mieter ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben kann.

An wende ich mich, wenn ich einen Mangel melden möchte?